Der Landtagsabgeordnete Dr. Helmut Martin hatte zum zweiten Mal im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „MenschMartin“ ins Bad Kreuznacher Brauwerk eingeladen. Brandaktuelles Thema dieses Mal: „Was bringt das neue Kita-Gesetz?“. Als Podiumsteilnehmer waren Elfi Decker-Huppert, Vorsitzende des Ausschusses für Kindertagesstätten der ev. Kirchengemeinde Bad Kreuznach; Heike Golembusch, Leiterin der Kindertagesstätte in Laubenheim; Sabine Hasemann, Leiterin des kath. Kindergartens in Bad Sobernheim; Eva Thull-Helders, Referentin für Kindertagesstätten des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz und Andreas Winheller, Vorsitzender des Landeselternausschusses der Kitas in Rheinland-Pfalz anwesend, um über den Entwurf des neuen Kindertagesstättengesetzes zu debattieren. Mit rund 100 interessierten Bürgerinnen und Bürgern, von denen sich viele aktiv an der Diskussion beteiligten, fiel der Zuspruch enorm stark aus.
„Die wichtigste Botschaft des Abends ist für mich, dass die Podiumsteilnehmer übereinstimmend die rheinland-pfälzische Landesregierung in der Pflicht sehen, zeitnah einen deutlich überarbeiteten Entwurf vorzulegen. Die vielen Anmerkungen der anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer haben gezeigt, dass eine enorme Unsicherheit und große Sorgen über die künftige Ausgestaltung des neuen Kita-Gesetzes herrschen“, stellt der Bad Kreuznacher Landtagsabgeordnete fest. So müsse etwa die Finanzierung der Kindertagesstätten transparent gestaltet und Trägeranteile eindeutig und leistungsgerecht formuliert werden. Damit zusammenhängend sahen die Teilnehmer dringenden Handlungsbedarf auch bei der Qualität der Kinderbetreuung. Die Umstellung des Betreuungsschlüssels von der Anzahl der Gruppen hin zur Anzahl der Kita-Plätze schafft große Unsicherheit, denn nach dem Entwurf muss der Kita-Träger dafür einstehen, wenn mehr als acht Prozent der Plätze nicht belegt sind. Dass zwinge die Träger zum Abschluss befristeter Anstellungsverträge, während es gleichzeitig ohnehin enorm schwierig sei, qualifiziertes und motiviertes Personal zu finden. Außerdem berücksichtigten die Stellenberechnungen überhaupt keine Fehlzeiten aufgrund von Krankheit oder Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so dass hier die Unterbesetzung quasi vorprogrammiert ist. Damit könne die gewünschte und gesetzlich geforderte Qualität der Betreuung und Erziehung nicht sichergestellt werden. Inhaltliche Aspekte, wie die Sprachförderung, Inklusion und Schulvorbereitung und eine ausreichende Finanzierung hierfür müssten landesweit einheitlich und verbindlich im Gesetz sichergestellt werden, lautete der allgemeine Tenor.
„Die Debatte hat deutlich gemacht, wie komplex die vielen Aspekte des neuen Gesetzes sind. Auf die vielen berechtigten Fragen und Sorgen müssen von der Landesregierung endlich passende Antworten auch zur Finanzierung vor Ort gefunden werden. Die oft auch emotionale Debatte der Gäste im voll besetzten Raum belegte dies eindrucksvoll“, kommentiert der Abgeordnete den seit Monaten laufenden Diskussionsprozess. „Der Wunsch nach Trägervielfalt darf kein Lippenbekenntnis sein, sondern muss durch eine faire Lastenverteilung untermauert werden. Das neue Gesetz wird hier, so die deutlich in der Diskussion formulierte Sorge, den Trend zur Überforderung der freien Träger nicht stoppen“, moniert Dr. Martin. Schnell einig waren sich Podiumsteilnehmer und Gäste übrigens mit Blick auf die großartige Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher: „Sie brauchen Entlastung, Unterstützung und Anerkennung. Daher muss im neuen Kita-Gesetz darauf geachtet werden, dass alle formulierten Ansprüche an die Kindertagesstätten auch mit den notwendigen Ressourcen unterlegt werden, damit sich die Erzieherinnen und Erzieher nicht zwischen gesetzlich formuliertem Anspruch und tatsächlicher Wirklichkeit aufreiben“, so Martin abschließend.