Helmut Martin initiiert Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur rechtssicheren Durchführung des Mantelsonntags

***Pressemitteilung 22.06.2020 ***

 

Die vor wenigen Tagen veröffentlichte Entscheidung des OVG Koblenz zur Rechtswidrigkeit des traditionsreichen Mantelsonntags in Bad Kreuznach zeigt, dass es bei unveränderter Rechtslage kaum möglich ist, einen verkaufsoffenen Sonntag rechtssicher durchzuführen, obwohl das Gesetz eigentlich vier solcher Sonntage pro Jahr zulässt. Diese richterrechtlich geprägte Rechtslage führt dazu, dass die Gewerkschaft letztlich entscheidet, wo ein verkaufsoffener Sonntag möglich ist – oder wo sie durch Klageerhebung die Ladenschließung durchsetzt. Das geht zu Lasten des stationären Einzelhandels, der zudem infolge der Corona-Pandemie ohnehin weiter Marktanteile an den Online-Handel verloren hat; vor allem aber werden auch wichtige Allgemeinwohlinteressen dabei unzureichend berücksichtigt.

 

Da über Monate alle Bemühungen auf kommunaler und auf Landesebene um einen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten keinen Erfolg brachten und zugleich der Handel wegen Corona ums Überleben kämpft, hat der Kreuznacher Landtagsabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Dr. Helmut Martin einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Ladenöffnungsgesetz initiiert, der kommenden Mittwoch im Landtag beraten wird. „Mir geht es darum, dass die schon im Gesetz vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntage auch tatsächlich durchgeführt werden können, und zwar rechtssicher und ohne das Damoklesschwert einer Klage durch die Gewerkschaften. Es ist doch ein absolut unbefriedigender Zustand, dass Handel und Stadtverwaltung mit großem Aufwand und viel Herzblut für eine lebendige Innenstadt und attraktive Einkaufsmöglichkeiten kämpfen und das dann kurzfristig in Bad Kreuznach kaputt gemacht wird, während es in anderen Städten funktioniert“, erläutert Helmut Martin seine Überlegungen. „Mir ist dabei wichtig klarzustellen, dass der verfassungsrechtlich garantierte Sonntagsschutz ein hohes gesellschaftliches Gut ist und wir durch die Gesetzesänderung deshalb auch nicht mehr als die bisherigen vier verkaufsoffenen Sonntage zulassen wollen“, betont der CDU-Abgeordnete.

 

„Weil es aber auch ein gesamtgesellschaftliches Interesse an lebendigen Innenstädten als Orte der Begegnungen und der Kommunikation gibt und die Fachberatung im stationären Handel auch einen Beitrag zum Verbraucherschutz darstellt, müssen diese Aspekte in die Abwägung miteinfließen“, hebt der CDU-Abgeordnete hervor. Daher wird die CDU-Fraktion auf Initiative von Helmut Martin einen Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen, der eine Änderung des bisherigen Ladenöffnungsgesetzes vorsieht. Laut CDU-Vorschlag sollen künftig ab 2021 von den vier maximal zulässigen verkaufsoffenen Sonntagen zwei Sonntage, und zwar einer pro Kalenderhalbjahr, anlassunabhängig veranstaltet werden können.

 

Und um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie für den rheinland-pfälzischen Einzelhandel auszugleichen, soll darüber hinaus einmalig für das zweite Kalenderjahr 2020 eine Sonderreglung geschaffen werden, die vier anlassunabhängige verkaufsoffene Sonntage ermöglichen soll. „Der stationäre Einzelhandel gehört zu den Branchen, die durch den coronabedingten Lockdown besonders hart getroffen wurde. Mit dieser einmaligen und nur für dieses Jahr geltenden Sonderregelung möchten wir eine angemessene Unterstützung des Einzelhandels schaffen, um die finanziellen Folgen der Schließungen wenigstens etwas abzumildern“, so Helmut Martin zur Begründung des CDU-Antrags.

 

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