Bei meinem Besuch des Kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Bad Kreuznach habe ich einen sehr informativen Einblick in das breitgefächerte Aufgabenspektrum der Beamtinnen und Beamten erhalten. Neben klassischen Ruhestörungsdelikten stehen auch Ermittlungen im Einwohnermelde- und Passwesen, Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen, Jugendschutzkontrollen und die Überwachung öffentlicher Plätze zu den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. In den letzten Monaten kam zudem die Überwachung der Einhaltung der jeweiligen Coronaschutzverordnungen hinzu.
Zum Team des Kreuznacher Vollzugsdienstes um Abteilungsleiter Jörg Keil gehören insgesamt 12 Beamtinnen und Beamten. Die Mehrheit war zuvor bereits als JVA-, Zoll- und Polizeibeamte oder bei der Bundeswehr tätig. Aktuell gibt es keine originäre Ausbildung für den kommunalen Vollzugsdienst, sondern geeignete Anwärter müssen einen 10-wöchigen Lehrgang auf der Polizeischule absolvieren. Leider sind die Wechselmodalitäten für vormals beim Land angestellte Beamtinnen und Beamten mit vielen Hürden und auch mit finanziellen Einbußen verbunden. Daher sprachen wir auch über Möglichkeiten gemeinsamer Ausbildungsgänge für Landes- und Kommunalbeamte im Vollzugsbereich.
Immer öfter lesen wir, dass Polizisten, Feuerwehrleute, Sanitäter oder Ordnungskräfte bei ihrer Arbeit beleidigt oder tätlich angegriffen werden. Diese zunehmende Gewaltbereitschaft und Verrohung wurden mir auch im Gespräch mit den Beamtinnen und Beamten eindrücklich geschildert. Umso wichtiger ist eine adäquate persönliche Schutzausstattung. Hier gab es zum Glück positive Rückmeldungen - die Stadt stattet ihren Vollzugsdienst gut aus. Lediglich der Wunsch, zwei speziell ausgebildete Diensthunde „in Dienst zu nehmen“, wurde bisher nicht erfüllt.
Von der Landespolitik wünschten sich meine Gesprächspartner die Zulassung von Tasern (Elektroschockpistolen) für die Ausrüstung zum Eigenschutz. Denn dadurch würde eine weitere Option geschaffen, sich aus einer größeren Distanz vor Übergriffen schützen zu können. Des Weiteren würde man den Einsatz von Blaulicht auch auf den Fahrzeugen der Ordnungsbehörde begrüßen, denn dem kommunalen Vollzugsdienst stehen die gleichen Sonderrechte wie Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr zu, nur können Sie diese auf dem Weg zu Ihren Einsätzen oder bei Amtshilfe für die Polizei nicht anzeigen und bringen damit sich und andere unnötig in Gefahr.
Es ist ein breites Themenspektrum gewesen und der anschließende kurze „Streifengang“ rundete den Nachmittag perfekt ab. Ich bin froh für den Einblick in die Arbeit des kommunalen Vollzugsdienstes - Gefahrenabwehr und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, das sind die Aufgaben, die die Frauen und Männer dieses Dienstes für uns alle wahrnehmen. Dafür verdienen sie unseren Dank und unseren Respekt.
Vielen Dank an Beigeordneten Markus Schlosser, Abteilungsleiter Jörg Keil und seinem Team für dieses sehr informative Treffen.